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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 R 571/07   

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https://dejure.org/2011,125554
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 R 571/07 (https://dejure.org/2011,125554)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.03.2011 - L 2 R 571/07 (https://dejure.org/2011,125554)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. März 2011 - L 2 R 571/07 (https://dejure.org/2011,125554)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 R 571/07
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B. v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 R 571/07
    Umgekehrt bedeutet dies: In Fällen, in denen der durch pflichtwidriges Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann, bleibt für die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kein Raum (BSG, U. v. 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 - U. v. 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 R 571/07
    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, U. v. 9. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 3/07 R - mwN).
  • LSG Bayern, 07.06.2010 - L 14 R 290/09

    Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 R 571/07
    Es handelt sich dabei jeweils um leichte Tätigkeiten, die - auch über die sog. Verteilzeiten (vgl etwa Bayerisches Landessozialgericht, B. v. 07. Juni 2010 - L 14 R 290/09 -) hinaus - auch die Möglichkeit zum Haltungswechsel bieten.
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 R 571/07
    Umgekehrt bedeutet dies: In Fällen, in denen der durch pflichtwidriges Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann, bleibt für die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kein Raum (BSG, U. v. 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 - U. v. 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mwN).
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